Asyl und Aufenthalt für Menschen mit Behinderung

Portrait of a man with short hair and with green eyes looking slightly down. behind him there are handles of a wheelchair visible.
اوسمهالیز 17.09.2025

Welche Rechte habe ich als Geflüchtete*r mit Behinderung?

Das Ankommen in Deutschland und das oft langwierige Durchlaufen des Asylverfahrens ist für alle geflüchteten Menschen schwierig. Geflüchtete mit einer Behinderung haben aber oft mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Möglichkeiten Sie als Geflüchtete*r mit einer Behinderung haben.

Grundsätzliche Informationen für alle Menschen mit Behinderung in Deutschland finden Sie auf handbookgermany.de.

Was muss ich wissen?

Wie und wo bekomme ich als Asylsuchende*r Unterstützung?

Durch Ihre Behinderung gelten Sie als „besonders schutzbedürftig“ und haben besondere Rechte. Erklären Sie den Mitarbeiter*innen bei Ihrer Registrierung als Asylsuchende*r Ihre besondere Situation. Wenn es notwendig ist, haben Sie das Recht, in einer besonderen Unterkunft untergebracht zu werden. Und Sie haben das Recht auf eine ausreichende medizinische Betreuung. Manchmal können Sie auch etwas mehr Geld für Ihre besonderen Bedarfe bekommen. Fragen Sie die Sozialarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft oder eine Beratungsstelle um Rat, wenn die Mitarbeiter*innen in der Erstaufnahmeeinrichtung Ihnen nicht helfen. 

Sie können sich zum Beispiel an Handicap International - Crossroads wenden. Dort gibt es eine kostenlose telefonische Beratung speziell für geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen – auf Englisch, Arabisch, Russisch und Ukranisich. Für andere Sprachen können Dolmetscher*innen organisiert werden.

Weitere Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein und wählen Sie als Art der Beratungsstelle “Asylverfahrensberatung” aus. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Außerdem kann ein Flüchtlingsrat oder Pro Asyl Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de. Pro Asyl erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse beratung@proasyl.de auf Englisch und Deutsch.

Bekomme ich wegen meiner Behinderung Asyl?

Eine Behinderung allein ist kein Grund, um in Deutschland Asyl, die Flüchtlingsanerkennung oder subsidiären Schutz zu bekommen. Wenn Sie aber verfolgt werden, weil Sie behindert sind, kann das ein Grund für Asyl bzw. die Anerkennung als Flüchtling sein. Wenn Sie in Ihrem Heimatland menschenunwürdig behandelt werden, weil Sie eine Behinderung haben, kann das ein Grund für subsidiären Schutz sein. Es ist dabei egal, wie schwer Ihre Behinderung ist. Für das Asylverfahren ist es entscheidend, dass Sie verfolgt oder schlecht behandelt werden, weil Sie eine Behinderung haben. Wenn das auf Sie zutrifft, lassen Sie sich unbedingt vor Ihrer Anhörung von einer Beratungsstelle oder Anwält*innen beraten. Mehr zum Thema Anhörung erfahren Sie unter "Asylverfahren".

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein und wählen Sie als Art der Beratungsstelle “Asylverfahrensberatung” aus. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle oder Anwält*innen in Ihrem Bundesland suchen. Außerdem kann ein Flüchtlingsrat oder Pro Asyl Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de. Pro Asyl erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse beratung@proasyl.de auf Englisch und Deutsch.

Habe ich eine andere Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis?

Wenn Sie regelmäßige medizinische Betreuung benötigen und diese Behandlung in Ihrem Heimatland nicht bekommen können, besteht die Möglichkeit, dass das BAMF Ihnen ein nationales Abschiebungsverbot zuspricht. Mit einem nationalen Abschiebungsverbot bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn sich Ihre Situation oder die Situation in Ihrem Heimatland nicht verändert.

Wenn Sie keine medizinische Betreuung benötigen, aber wegen Ihrer Behinderung nicht arbeiten können und weder Ihr Heimatstaat noch Ihre Familie Sie in Ihrem Heimatland unterstützt, können Sie ebenfalls ein nationales Abschiebungsverbot bekommen. Mehr Infos zum Abschiebungsverbot und zur Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 3 AufenthG bekommen Sie auf handbookgermany.de.

Das BAMF wird während des Asylverfahrens prüfen, ob Ihnen ein nationales Abschiebungsverbot zusteht. Bringen Sie all Ihre deutschen und ausländischen Atteste von Ärzt*innen und Kliniken zu Ihrer Anhörung mit. Außerdem wird das BAMF die Situation in Ihrem Heimatland und Ihre Möglichkeiten dort genau überprüfen. Lassen Sie sich vorab von einer Beratungsstelle oder Anwält*innen beraten. Mehr zum Thema erfahren Sie unter "Asylverfahren".

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein und wählen Sie als Art der Beratungsstelle “Asylverfahrensberatung” aus. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle oder Anwält*innen in Ihrem Bundesland suchen. Außerdem kann ein Flüchtlingsrat oder Pro Asyl Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de. Pro Asyl erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse beratung@proasyl.de auf Englisch und Deutsch.

Kann ich auch während des Asylverfahrens oder mit Duldung einen Schwerbehindertenausweis bekommen?

Der deutsche Staat unterstützt Menschen mit Behinderung, um die Nachteile, die sie aufgrund ihrer Behinderung haben, auszugleichen. Das nennt man „Nachteilsausgleich.“ Um Unterstützung vom Staat zu bekommen, müssen Sie sich aber zuerst für einen „Schwerbehindertenausweis“ registrieren.  Mehr dazu erfahren Sie auf handbookgermany.de.

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie auch während Ihres Asylverfahrens oder mit Duldung beantragen. Wenn Sie noch im Asylverfahren sind, gilt allerdings folgendes: Die Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises richtet sich nach der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltsgestattung. Wenn Ihre Aufenthaltsgestattung nicht mehr gültig ist, ist also auch Ihr Schwerbehindertenausweis nicht mehr gültig.

Für Personen mit Duldung gilt das gleiche Prinzip: die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ist an die Dauer der Duldung gekoppelt. Da Duldungen in der Regel nur für kurze Zeit ausgestellt und häufig verlängert werden müssen, muss auch der Schwerbehindertenausweis jedes Mal verlängert werden. In manchen Fällen kann das dazu führen, dass Sie vorübergehend keinen Zugang zu bestimmten staatlichen Unterstützungen haben. Gut zu wissen: Mit einem Rundschreiben von 2021 weist das BMAS darauf hin, dass es möglich ist, den Schwerbehindertenausweis unabhängig von der Duldungsdauer auszustellen. Viele Ämter halten sich aber nicht daran. Weisen Sie Ihr Versorgungsamt auf das Schreiben hin. 

Sie können sich auch an eine Beratungsstelle wenden, zum Beispiel an Handicap International - Crossroads. Dort gibt es eine kostenlose telefonische Beratung speziell für geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen – auf Englisch, Arabisch, Russisch und Ukranisich. Für andere Sprachen können Dolmetscher*innen organisiert werden. Zusätzlich gibt es die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderung. Die Beratung wird auf Deutsch angeboten.

Kann ich trotz Arbeitsunfähigkeit eine Niederlassungserlaubnis bekommen?

Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. In der Regel können Sie keine Niederlassungserlaubnis bekommen, solange Sie finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhalten. Wenn Sie eine Behinderung haben, kann von dieser Bedingung aber eine Ausnahme gemacht werden: Wenn Ihre Behinderung der Grund ist, warum Sie nicht arbeiten können, können Sie trotzdem eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber mit Attesten von Ärzt*innen und/oder einem Gutachten vom Jobcenter nachweisen können.

Darüber hinaus gibt es weitere Erleichterungen bei der Niederlassungserlaubnis. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen. Wenn es aufgrund Ihrer Behinderung nicht möglich ist, brauchen Sie keine

  • Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Lebensverhältnisse in Deutschland (“Leben in Deutschland” Test)

Das müssen Sie aber auch mit Attesten von Ärzt*innen nachweisen.

Weitere Informationen zur Niederlassungserlaubnis für geflüchtete Menschen gibt es auf handbookgermany.de.

Wichtig

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter „Asylverfahren“. Mehr zum Thema Menschen mit Behinderung finden Sie auf handbookgermany.de.