Besonders schutzbedürftige Geflüchtete
Welche Rechte habe ich?
Jeder Mensch, der in der Europäischen Union um Schutz bittet, hat das Recht auf ein faires Asylverfahren und auf Unterkunft und Grundversorgung, während sein Fall geprüft wird. Für bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel Kinder, Schwangere, Folteropfer oder kranke und traumatisierte Menschen besteht in der EU zusätzlich ein besonderer Schutz. Sie werden darum „besonders schutzbedürftige Geflüchtete“ genannt. Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, sich besonders gut um diese Personengruppen zu kümmern.
Hier erfahren Sie, wer zu dieser Personengruppe gehört und welche Rechte besonders schutzbedürftige Geflüchtete haben.
NEU: Deutschland hat die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen im Rahmen des UNHCR-Resettlement-Programms vorerst gestoppt. Die Bundesregierung plant, das Aufnahmeprogramm zu beenden (Stand: August 2025).
Was muss ich wissen?
Zu den “besonders schutzbedürftigen Geflüchteten” zählen unter anderem folgende Personengruppen:
- Minderjährige
- unbegleitete minderjährige Geflüchtete (mehr Informationen auf handbookgermany.de)
- Menschen mit Behinderung
- Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen
- ältere Menschen
- Schwangere
- Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
- Opfer von Menschenhandel
- Personen, die Folter, Vergewaltigung, Gewalt oder weibliche Genitalverstümmelung (FGM) erfahren haben.
Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, sind Sie nach Artikel 21 der EU-Richtlinie 2013/33/EU eine sogenannte „Person mit besonderem Schutzbedarf“.
Sobald eine Person ein Asylgesuch gestellt hat, sind die Behörden gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Person zur Gruppe der "besonders schutzbedürftigen Geflüchteten" gehört. Dazu gibt es in der Regel Fragebögen oder kurze Gespräche mit Mitarbeiter*innen. Sind Sie zum Beispiel schwanger, krank oder traumatisiert, ist es wichtig, dies so früh wie möglich zu erwähnen.
Wenn Sie als besonders schutzbedürftiger Person identifiziert werden, haben Sie besondere Rechte. Sie haben ein Recht auf eine für Sie passende Unterbringung und Versorgung. Und auch auf besondere Unterstützung während Ihrer Anhörung.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein und wählen Sie als Art der Beratungsstelle “Asylverfahrensberatung” aus. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Außerdem kann ein Flüchtlingsrat oder Pro Asyl Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de. Pro Asyl erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse beratung@proasyl.de auf Englisch und Deutsch.
Besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen haben das Recht, dass ihre Anhörung von einer*einem sogenannten „Sonderbeauftragte*n“ durchgeführt wird. Sonderbeauftragte sind Entscheider*innen, die speziell für die Anhörungen von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ausgebildet sind. Die Anhörung ist der wichtigste Teil Ihres Asylverfahrens. Dort erzählen Sie, warum Sie nach Deutschland geflohen sind.
Die Anhörung wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Geben Sie Bescheid, dass Sie als besonders schutzbedürftige Person gelten. Das können Sie zum Beispiel machen, wenn Sie Ihren Asylantrag dort stellen. Falls Sie ärztliche Atteste oder andere Nachweise haben, können Sie eine Kopie von diesen Nachweisen dort abgeben.
Weitere Infos zur Anhörung finden Sie unter „Asylverfahren“.
Besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen sollten so kurz wie möglich in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben und schnell auf kleinere Unterkünfte oder Wohnungen verteilt werden.
Außerdem sollen die Bundesländer Maßnahmen umsetzen, um in den Unterkünften Schutz für Frauen und besonders schutzbedürftige Personen zu gewährleisten.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein und wählen Sie als Art der Beratungsstelle “Asylverfahrensberatung” aus. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Außerdem kann ein Flüchtlingsrat oder Pro Asyl Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de. Pro Asyl erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse beratung@proasyl.de auf Englisch und Deutsch.
Besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen, die spezielle medizinische oder finanzielle Bedarfe haben, können zusätzliche Hilfen vom Staat bekommen.
Zum Beispiel haben Schwangere und Mütter in den ersten Wochen nach der Geburt das Recht auf alle medizinischen Leistungen, die in Deutschland während Schwangerschaft und Geburt üblich sind. Weitere Informationen über medizinische Versorgung für Schwangere finden Sie auf handbookgermany.de.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können zum Beispiel zusätzliche Unterstützung durch das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“ bekommen. Mehr zum Thema Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie ebenfalls auf handbookgermany.de.
Um diese zusätzlichen Hilfen zu bekommen, müssen Sie einen Antrag beim für Sie zuständigen Sozialamt stellen. Die Sozialarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft oder Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen können Sie beim Ausfüllen unterstützen.
Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf proasyl.de oder BAMF-Navi. Bei BAMF-Navi geben Sie die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein und wählen als Art der Beratungsstelle “Asylverfahrensberatung” aus.
Weitere Informationen zum Thema medizinische Versorgung für Geflüchtete finden Sie unter „Gesundheitsversorgung für Geflüchtete“.
Unterstützung finden Sie bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe - diese können Sie mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein und wählen Sie als Art der Beratungsstelle “Asylverfahrensberatung” aus. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Außerdem kann ein Flüchtlingsrat oder Pro Asyl Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de. Pro Asyl erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse beratung@proasyl.de auf Englisch und Deutsch.
Für Menschen in Berlin gibt es das “Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen” (BNS). Auf der Website finden Sie Beratungsstellen in Berlin. Die Seite ist mehrsprachig.
Wichtig
Solange Sie noch im Asylverfahren sind, gibt es viele Regeln, die Sie beachten müssen. Mehr dazu erfahren Sie unter „Aufenthaltsgestattung“.