Registrierung als Asylsuchende*r

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اوسمهالیز 02.10.2025

Wie registriere ich mich?

Alle geflüchteten Menschen, die nach Deutschland kommen und bleiben wollen, müssen sich bei einer deutschen Behörde melden und registrieren. Das nennt man „ein Asylgesuch stellen“. Das Asylgesuch ist noch nicht Teil des Asylverfahrens, sondern der Schritt davor.

Was muss ich wissen?

Wo und wie kann ich mein Asylgesuch äußern?

Sie können sich bei einer Grenzbehörde, der Polizei, einem Ankunftszentrum oder einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete melden. Wenn Sie das Wort "Asyl" sagen, gilt das bereits als Asylgesuch. Dann sind Sie offiziell Asylsuchende*r. Wenn Sie nicht schon dort sind, werden Sie zu Ihrer ersten Unterkunft gebracht. Es kann auch sein, dass Sie ein Dokument und ein Ticket für den Zug oder den Bus bekommen und allein zu dieser Erstaufnahmeeinrichtung fahren müssen. Das Dokument heißt „Anlaufbescheinigung“ und enthält die Adresse, zu der Sie fahren müssen. Das Dokument zeigen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung vor.

Beachten Sie: Auch wenn Sie an der Grenze „Asyl“ sagen, kann die Bundespolizei Sie zurückweisen. Solche Zurückweisungen sind rechtswidrig. Nach EU-Recht dürfen Sie nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zurückgewiesen werden. Sie haben das Recht, gegen die Zurückweisung zu klagen. Eine Beratungsstelle kann Ihnen mehr Informationen geben.

Wie läuft die Registrierung ab?

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden Sie registriert. Das bedeutet, dass ein Foto von Ihnen gemacht wird und Fingerabdrücke genommen werden. Außerdem werden Sie nach Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum, Ihrem Herkunftsland und vielleicht auch schon nach Ihrem Reiseweg gefragt. Diese Daten werden gespeichert. Nach der Registrierung erhalten Sie einen sogenannten "Ankunftsnachweis". 

Der Ankunftsnachweis ist das erste offizielle Dokument, das beweist, dass Sie sich in Deutschland aufhalten dürfen. Mit diesem Dokument haben Sie das Recht, staatliche Leistungen zu beziehen, wie z. B. Unterbringung, medizinische Versorgung und Verpflegung. Deswegen müssen Sie den Ankunftsnachweis immer bei sich tragen. Sobald Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, bekommen Sie dann stattdessen eine "Aufenthaltsgestattung".

Warum muss ich meine Fingerabdrücke abgeben?

Alle Personen, die nach Europa geflohen sind, müssen ihre Fingerabdrücke abgeben. Ihre Fingerabdrücke werden in Deutschland im Ausländerzentralregister (AZR) und im europaweiten System "EURODAC" gespeichert.

Ihre Fingerabdrücke werden mit dem Ausländerzentralregister und dem Bundeskriminalamt abgeglichen. Es wird u. a. überprüft, ob Ihr Asylantrag ein Erstantrag oder ein Folgeantrag ist, oder ob Sie bereits mehrere Anträge gestellt haben.

Außerdem ist die Abgabe Ihrer Fingerabdrücke nötig, um das Dublin-Verfahren durchzuführen. Dafür werden Ihre Fingerabdrücke mit dem EURODAC abgeglichen. Laut der Dublin-Verordnung ist der EU-Mitgliedsstaat oder Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz, für Ihren Asylantrag zuständig, wenn Sie zuerst dort Ihre Fingerabdrücke abgegeben haben. Falls Sie Ihre Fingerabdrücke in einem anderen europäischen Land abgegeben haben, kann Deutschland Sie in dieses Land schicken. Sie müssen Ihren Asylantrag in der Regel dann dort stellen. Mehr dazu erfahren Sie unter "Dublin-Verfahren".

Wenn Sie Ihre Fingerkuppen absichtlich manipulieren, kann Ihr Asylverfahren eingestellt werden. Falls Sie Fingerabdrücke in einem anderen EU-Land abgegeben haben und eine Rücküberstellung vorgesehen ist, kann es hilfreich sein, eine Beratungsstelle oder eine*n Anwält*in für Asylrecht zu kontaktieren. In bestimmten Fällen gibt es rechtliche Gründe, die gegen eine Rücküberstellung sprechen. 

Anwält*innen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der Life Initiative. Auf der Seite können Sie die Stadt eingeben, in der Sie leben, und nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung suchen. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Außerdem gibt es die Pro Asyl Einzelfallberatung über E-Mail auf Deutsch und Englisch. Darüber hinaus kann ein Flüchtlingsrat Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de.

Was passiert nach der Registrierung?

Ob Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben können, bei der Sie sich gemeldet haben oder zu der Sie geschickt wurden, ist nicht sicher. Wenn dort ein Platz frei ist, können Sie bleiben. Wenn nicht, werden Sie in eine andere Erstaufnahmeeinrichtung in eine andere deutsche Stadt geschickt.
Wer in welche Erstaufnahmeeinrichtung geschickt wird, entscheiden nicht die Mitarbeiter*innen, sondern ein Computersystem, das EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) genannt wird. Sie werden mithilfe eines Verteilerschlüssels einer Erstaufnahmeeinrichtung in einem Bundesland mit freien Plätzen zugewiesen. Wenn Sie Familienmitglieder in einem bestimmten Ort haben, geben Sie das bei der Registrierung an. Das gilt besonders, wenn es um minderjährige Kinder oder Ehepartner*innen geht.

Sobald Sie in Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung angekommen sind, erhalten Sie einen Schlafplatz. In den Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen normalerweise nur Geflüchtete, die neu in Deutschland angekommen sind. Nach einigen Wochen oder Monaten werden sie in der Regel in eine andere Unterkunft geschickt und einem Landkreis zugewiesen. Die neue Unterkunft kann eine Gemeinschaftsunterkunft (Heim) oder eine Wohnung sein. Diese Unterkunft kann auch in einer anderen Stadt in der Nähe sein. Alle Behörden vor Ort (Ausländerbehörde, Sozialamt, usw.) sind dann für Sie zuständig.

Es ist sehr schwierig, gegen die Entscheidungen über Ihren Wohnort etwas zu machen. Mehr dazu erfahren Sie unter "Aufenthaltsgestattung".

Außerdem gilt für Sie die Residenzpflicht: Das bedeutet, dass Sie sich in den ersten Monaten (unter Umständen auch länger) nur in dem Gebiet aufhalten dürfen, das Ihnen zugewiesen wurde. Wenn Sie in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland fahren möchten, brauchen Sie vorher eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde.

Woher bekomme ich Essen, Kleidung und Geld?

Wenn Sie sich in Deutschland als Geflüchtete*r registrieren, haben Sie Anspruch auf Unterstützung vom Staat. Diese Unterstützung heißt Asylbewerberleistungen.

Solange Sie noch keinen Asylantrag gestellt haben, erhalten Sie Sachleistungen, aber keine Geldleistungen. Essen, Trinken, Unterkunft, Heizung, Kleidung etc. bekommen Sie direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung. Wenn Leistungen für den “notwendigen persönlichen Bedarf” nicht durch Sachleistungen erbracht werden können, können Sie Gutscheine oder eine Bezahlkarte erhalten. Unter “notwendiger persönlicher Bedarf” fallen z. B. Bustickets, SIM-Karte, Hygieneartikel. Außerdem bekommen Sie eine gesundheitliche “Notversorgung”.

Über die Asylbewerberleistungen können Sie sich unter “Aufenthaltsgestattung” informieren. Der Unterschied ist: Nachdem Sie den Asylantrag gestellt und eine Aufenthaltsgestattung erhalten haben, können Sie auch Geldleistungen in Form von “Taschengeld”, Bezahlkarte oder Bargeld erhalten.

Wann kann ich meinen Asylantrag stellen?

In manchen Fällen können Sie sofort Ihren Asylantrag stellen. In anderen Fällen müssen Sie auf einen Termin dafür warten. Die Einladung zu diesem Termin erhalten Sie entweder direkt bei der Registrierung oder per Post. Mit dem Asylantrag beginnt Ihr Asylverfahren. Mehr dazu erfahren Sie unter "Asylverfahren".

Wichtig

Wenn Sie umziehen oder in eine andere Unterkunft verlegt werden, müssen Sie Ihre neue Adresse der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Das ist Ihre sogenannte “Mitwirkungspflicht”. Außerdem ist es wichtig, damit Sie Ihre Post erhalten und keine wichtigen Termine und Fristen verpassen.