Asylantrag abgelehnt

Asylantrag abgelehnt
اوسمهالیز 22.09.2025

Was kann ich tun?

Wenn das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Ihren Asylantrag ablehnt, werden Sie aufgefordert Deutschland zu verlassen.

  • Dafür haben Sie bei einer „einfachen“ Ablehnung 30 Tage Zeit. Eine „einfache“ Ablehnung bekommen Sie, wenn kein anderer europäischer Staat für Ihr Asylverfahren zuständig ist und das BAMF Ihnen keine Täuschung oder wirtschaftliche Fluchtgründe unterstellt.
  • Wenn Ihr Asylantrag als „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet” abgelehnt wird, haben Sie nur eine Woche Zeit für die ”freiwillige” Rückkehr.
  • Als „unzulässig“ wird Ihr Antrag abgelehnt, wenn aufgrund der Dublin-Verordnung ein anderes EU-Land für Ihr Asylverfahren zuständig ist. Mehr dazu erfahren Sie unter "Dublin-Verfahren".
  • Als „offensichtlich unbegründet“ gilt Ihr Asylantrag z. B. dann, wenn Sie aus einem sogenannten “sicheren Herkunftsland” kommen oder wenn das BAMF große Widersprüche in Ihrer Geschichte und Ihren Fluchtgründen sieht oder glaubt, dass Sie “nur aus wirtschaftlichen Gründen” nach Deutschland geflüchtet sind. Weitere Informationen zu sogenannten “sicheren Herkunftsländern” finden Sie unter “Asylverfahren” und “Aufenthaltsgestattung”.

Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die “freiwillige” Rückkehr finden Sie auf handbookgermany.de.

Wie viel Zeit Ihnen bleibt, Deutschland zu verlassen, steht auf Ihrem Bescheid vom BAMF. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Das exakte Zustellungsdatum finden Sie auf dem Briefumschlag. Den Umschlag sollten Sie für Ihre Unterlagen aufheben. 

Wenn Sie Deutschland nicht verlassen, können Sie abgeschoben werden. Das bedeutet, dass die Polizei und die Ausländerbehörde Sie zuhause abholen und in Ihr Land zurückschicken können, wenn keine Duldungsgründe vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter “Duldung”.

Haben Sie eine Ablehnung erhalten kann eine rechtliche Einschätzung von einem*einer Anwält*in entscheidend sein. Es gibt einige Alternativen zur Ausreise oder Abschiebung. Die wichtigsten stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Klagen

Es ist Ihr Recht, gegen die Entscheidung des BAMF zu klagen. Bei einer Klage prüft ein Gericht, ob die Ablehnung des Asylantrags rechtmäßig war und ob Sie einen Schutzstatus erhalten. Eine Beratungsstelle oder eine Anwaltskanzlei können Ihnen sagen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist und was zu tun ist. Schauen Sie im Abschnitt “Wo finde ich Beratung und Unterstützung” nach.

Ihre Klage reichen Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht ein. Welches Verwaltungsgericht für Sie zuständig ist, steht in Ihrem Bescheid / der Entscheidung vom BAMF. Die Unterstützung von einem*einer Anwält*in ist bei der Klage entscheidend.

In Deutschland ist es rechtlich geregelt, dass Menschen, die Sozialleistungen wie Asylbewerberleistungen erhalten und Menschen, deren eigenes Einkommen nicht ausreicht, finanzielle Unterstützung für Gerichtsverfahren erhalten können. Die Kosten für die Klage können also eventuell ganz oder teilweise vom Staat übernommen werden. Unter Umständen müssen Sie das Geld später zurückzahlen. Mehr dazu erfahren Sie auf handbookgermany.de.

Wie lange habe ich Zeit, Klage einzureichen?
  • Bei einer einfachen Ablehnung haben Sie zwei Wochen Zeit, um die Klage einzureichen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Bescheid erhalten haben. Das Zustellungsdatum Ihres Bescheids zählt als Beginn Ihrer Klagefrist. Den Briefumschlag aufzuheben, kann sich deshalb später als nützlich erweisen. 
  • Bei einer Ablehnung als „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet“ haben Sie eine Woche Zeit, um die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen und zusätzlich einen Eilantrag zu stellen. Akzeptiert das Gericht den Eilantrag, können Sie während des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben. Ansonsten können Sie in diesem Fall abgeschoben werden, auch wenn über Ihre Klage noch gar nicht entschieden wurde. Achtung: Wenn Sie eine Ablehnung als „unzulässig“ aufgrund der Dublin-Verordnung bekommen haben und einen Eilantrag stellen, beginnt Ihre sechsmonatige Überstellungsfrist von vorn. In einer solchen Situation ist die rechtliche Einschätzung und Unterstützung von einem*einer Anwält*in entscheidend. Mehr zum Thema Dublin-Verordnung erfahren Sie in unter "Dublin-Verfahren".

    Wenn keine Zeit mehr bleibt, mit einer Beratungsstelle oder Anwält*innen zu sprechen, können Sie auch selbst zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen und dort Ihre Klage schriftlich oder mündlich einreichen. Muster für Klagen finden Sie hier (für eine einfache Ablehnung), hier (für eine Ablehnung als „unzulässig“) und hier (für eine Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“). Welches Verwaltungsgericht für Sie zuständig ist, steht in Ihrem Bescheid vom BAMF. Gut zu wissen: Bei jedem Verwaltungsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, die Ihnen mit der Klage hilft.

    Beachten Sie: Nachdem Sie die Klage selbst eingereicht haben, haben Sie noch zwei Wochen, um dem Gericht mitzuteilen, warum die Entscheidung des BAMF falsch ist. Die Begründung Ihrer Klage muss durch eine*n Anwält*in geschrieben werden. Wie Sie eine*n Anwält*in suchen können, erfahren Sie auf der Seite der Life Initiative.

Was passiert, nachdem ich die Klage eingereicht habe?

Sie können nicht abgeschoben werden, während Ihre Klage läuft. Das gilt bei einer „einfachen“ Ablehnung oder wenn Ihr Eilantrag akzeptiert wurde. Sie dürfen Ihre Aufenthaltsgestattung behalten und erhalten weiter Asylbewerberleistungen. Es dauert oft sehr lange bis das Gericht entscheidet. Es kann sein, dass Sie ein Jahr oder länger warten müssen. Diese Zeit können Sie nutzen, um Deutsch zu lernen und z.B. eine Ausbildung zu beginnen.

Nachdem Sie die Klage eingereicht haben, prüft das Verwaltungsgericht noch einmal Ihre Fluchtgründe und die Entscheidung des BAMF. Das heißt, die Richter*innen lesen das Protokoll Ihrer Anhörung, sichten Ihre Beweise und laden Sie anschließend in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung ein, in der Sie noch einmal befragt werden. Danach entscheidet das Gericht:

  • Wenn die Richter*innen entscheiden, dass Sie die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung als "Asylberechtigte*r", "Flüchtling" oder "subsidiär Schutzberechtigte*r" erfüllen oder ein "nationales Abschiebungsverbot" festgestellt wird, wird der ablehnende Bescheid aufgehoben und Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Wenn die Richter*innen die Ablehnung aller Schutzformen bestätigen, wird Ihre Klage abgewiesen und Ihre Ausreisepflicht bleibt bestehen. 

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist Ihr Asylverfahren in der Regel beendet. Ihre Anwält*innen können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Wenn das Oberverwaltungsgericht diesen Antrag akzeptiert, wird erneut über Ihren Asylantrag entschieden. Dies passiert aber nur sehr selten. Zum Beispiel, wenn entscheidende Fragen (z.B. über Ihre Fluchtgründe) ungeklärt geblieben sind oder die Gerichte sehr unterschiedliche Meinungen in einer Frage vertreten.

Asylfolgeantrag

Wenn es neue Beweise für Ihre Verfolgung oder eine neue Situation, wie z.B. eine neue Regierung in Ihrem Heimatland gibt, haben Sie das Recht einen neuen Asylantrag zu stellen. Das nennt man "Asylfolgeantrag". Es gibt weitere Situationen, in denen ein Asylfolgeantrag möglich ist, zum Beispiel bei diagnostizierten körperlichen oder psychischen Erkrankungen, wie eine posttraumatische Belastungsstörung.

Eine Beratungsstelle oder eine Anwaltskanzlei können Ihnen sagen, ob ein neuer Asylantrag möglich und sinnvoll ist. Wie Sie eine*n Anwält*in suchen können, erfahren Sie auf der Seite der Life Initiative.

Sie müssen den Folgeantrag persönlich bei der Außenstelle des BAMF stellen, zu der die Erstaufnahmeeinrichtung gehört, in der Sie früher gewohnt haben. Sind Sie zwischendurch ausgereist, sind Sie verpflichtet, wieder maximal sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen und es gilt erneut die Residenzpflicht für Sie. Das bedeutet, dass Sie Ihre Stadt nicht bzw. nur mit einer Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen dürfen. Mehr dazu erfahren Sie unter "Aufenthaltsgestattung".

Duldung

Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde und Sie eine Duldung bekommen, bedeutet das:
Sie sind weiterhin ausreisepflichtig, die Abschiebung ist aber vorübergehend ausgesetzt. Alle wichtigen Informationen zur Duldung und Möglichkeiten, in einen sichereren Aufenthalt zu kommen, erhalten Sie unter “Duldung”.

Härtefallantrag

Wenn Sie sich durch die Abschiebung in einer sehr schwierigen Situation befinden würden und Sie “sehr gut in Deutschland integriert sind”,  besteht die Möglichkeit, über einen Härtefallantrag eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Die Chancen sind höher für Menschen, die gut Deutsch sprechen, eine Schule besuchen, eine Ausbildung machen, studieren oder Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben. Die Aussichten sind außerdem besser für Personen, die sich ehrenamtlich engagieren und Freund*innen und Bekannte in Deutschland haben, die sie bei einem Härtefallantrag unterstützen.

Ob eine Person als Härtefall anerkannt wird, entscheiden die Innenministerien der Bundesländer. Die Bundesländer haben dafür sogenannte Härtefallkommissionen eingerichtet. Diese Härtefallkommissionen können Ihnen sagen, ob Sie einen Härtefallantrag stellen können und was zu tun ist. Sie können sich an ein beliebiges Mitglied der Härtefallkommission wenden. Auf basiswissen.asyl.net finden Sie Links zu der für Sie zuständigen Härtefallkommission. Bitte beachten Sie, dass die Informationen teilweise nur auf Deutsch zugänglich sind.

Sie können sich vorab auch an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle wenden.Sie können Ihnen sagen, wie groß Ihre Chancen sind. In den meisten Fällen helfen Ihnen Asylverfahrens-Beratungsstellen, um Ihren Antrag bei der Härtefallkommission einzureichen. Wie Sie eine Beratungsstelle oder eine*n Anwält*in finden, erfahren Sie im Abschnitt “Wo finde ich Beratung und Unterstützung?”.

Wo finde ich Beratung und Unterstützung?

Sie können sich an eine Beratungsstelle wenden und fragen, ob eventuell eine Petition oder ein Kirchenasyl für Sie in Betracht kommen kann. Sie können sich auch mit weiteren Anliegen an Beratungsstellen wenden.

Auf BAMF-Navi können Sie nach einer Asylverfahrensberatung in Ihrer Nähe suchen. Außerdem können Sie die Angebote von MBE und JMD nutzen. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Oder die Pro Asyl Einzelfallberatung über E-Mail auf Deutsch und Englisch nutzen. Darüber hinaus kann ein Flüchtlingsrat Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de. Wie Sie eine*n Anwält*in suchen können, erfahren Sie auf der Seite der Life Initiative.

Wichtig

Während Ihre Klage gegen die Ablehnung Ihres Asylantrags läuft, dürfen Sie bei einer einfachen Ablehnung oder wenn Ihr Eilantrag akzeptiert wurde, nicht abgeschoben werden.