Duldung

Black man in green parker looking pensive
Aktualisiert 11.09.2025

Wer bekommt eine Duldung?

Eine Duldung nach §60a Aufenthaltsgesetz wird erteilt, wenn eine Person Deutschland eigentlich verlassen muss, aber die Ausreise vorübergehend nicht möglich ist. Die Ausreise ist nicht möglich, wenn Abschiebungshindernisse bestehen oder es andere Gründe für die weitere Anwesenheit in Deutschland gibt. Abschiebungshindernisse können beispielsweise eine schwere Krankheit oder fehlende Papiere sein.

Neben der Duldung nach §60a AufenthG gibt es auch die “Duldung für Menschen mit “ungeklärter Identität”” nach §60b AufenthG. Sie ist auch bekannt als “Duldung Light”. 

Außerdem gibt es spezielle Duldungen, wie z. B. die Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung. Diese Duldungen sowie Aufenthaltserlaubnisse wie das Chancen-Aufenthaltsrecht können Ihnen vorübergehend einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Mehr dazu erfahren Sie bei handbookgermany.de unter “Bleiberecht für Menschen mit Duldung”.

Was muss ich wissen?

Was ist eine Duldung?

Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Denn die Abschiebung ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich.

Eine Duldung wird in der Regel nur für einige Wochen oder Monate ausgestellt. Die Duldungsbescheinigung kann aber regelmäßig verlängert werden. Das gilt, wenn die Gründe, die eine Abschiebung hindern, weiterhin bestehen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Wie lange gilt meine Duldung?".

Welche Bleibeperspektiven es mit einer Duldung gibt, erfahren Sie bei handbookgermany.de.

Wann wird mir eine Duldung erteilt?

Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder Sie ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland eingereist sind und keinen Asylantrag stellen, sollen Sie Deutschland in der Regel verlassen. Sie bekommen dann eine Duldungsbescheinigung und gelten als ausreisepflichtig.

Die Duldungsbescheinigung wird Ihnen ausgestellt, wenn Ihre Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen aktuell nicht möglich ist. Das kann unterschiedliche Gründe haben und richtet sich je nach Einzelfall.

Gründe für die vorübergehende Aussetzung Ihrer Abschiebung könnten z. B. sein:

  • Ihre Abschiebung ist aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, es gibt also ein Hindernis für die Abschiebung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Herkunftsland Sie nicht zurücknimmt, z. B. aufgrund fehlender Papiere. Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind zu reisen oder es gar keine Flugverbindung in Ihr Heimatland gibt. Oder wenn durch die Abschiebung Ihre Familie auf unvertretbare Art und Weise getrennt werden würde.
  • Ihre weitere Anwesenheit in Deutschland aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen erforderlich ist. Das könnte der Fall sein, wenn Sie kurz vor Ihrem Schulabschluss stehen, eine medizinische Behandlung abschließen müssen, ein krankes Familienmitglied in Deutschland betreuen oder an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen oder studieren.

Welche Bleibeperspektiven es mit einer Duldung gibt, erfahren Sie bei handbookgermany.de.

Wenn Ihnen keine Duldungsbescheinigung ausgestellt wird, können Sie sich anwaltlich und bei einer Beratungsstelle beraten lassen.

Beratungsstellen in Ihrer Nähe können Sie mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein und wählen Sie als Art der Beratungsstelle „Asylverfahrensberatung” aus. Außerdem können Sie die Angebote von MBE und JMD  nutzen. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Darüber hinaus kann ein Flüchtlingsrat Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de.

Wo kann ich mich mit einer Duldung aufhalten und wo muss ich wohnen?

Die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Duldung ist eingeschränkt. Sie dürfen sich nur in dem für Sie zuständigen Bundesland bewegen und aufhalten. Das gilt für die ersten 3 Monate Ihres Aufenthaltes. Die Bewegungseinschränkung kann auch danach angeordnet werden, wenn Ihnen vorgeworfen wird, Ihre Abschiebung zu verhindern oder wenn Sie kurz vor der Abschiebung stehen. 

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht sichern können, müssen Sie in dem Ort wohnen, der Ihnen von der Ausländerbehörde zugewiesen wird. Es können auch weitere Auflagen erteilt werden, z. B. dass Sie verpflichtet werden, in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen. Die Ausländerbehörde kann auf Ihren Antrag die Wohnsitzauflage ändern. Die Voraussetzungen dafür sind aber sehr streng und der Antrag wird sehr oft abgelehnt.

Auch wenn Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können, können Sie von einer Wohnsitzauflage betroffen sein. Es liegt oft im Ermessen der Ausländerbehörden, Ihren Umzug an einen anderen Ort zu erlauben.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihr Einkommen durch Arbeit selbst verdienen und weiter in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Arbeitslohn eine hohe Miete für Ihren Platz im Heim zahlen müssen.

Allgemeine Informationen zu Gemeinschaftsunterkünften finden Sie auf handbookgermany.de.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie auf der Seite “Local Search” oder mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein. Außerdem können Sie die Angebote von MBE und JMD  nutzen. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Darüber hinaus kann ein Flüchtlingsrat Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de

Welche Rechte und Pflichten habe ich mit einer Duldung?

Für Menschen mit Duldung gelten viele spezielle Regelungen und sie haben nur eingeschränkte Rechte:

  • Sie dürfen nur arbeiten, wenn die Ausländerbehörde Ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt hat. Mehr dazu auf handbookgermany.de.
  • Sie können eine Ausbildung machen oder studieren. Hierfür müssen Sie aber auch die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen. Je nach Situation und Einzelfall kann Ihnen die Erlaubnis verweigert werden. Das können Sie aber durch eine Beratungsstelle oder eine*n Anwält*in überprüfen lassen, denn nicht in allen Fällen darf Ihnen die Ausbildung verwehrt werden.
  • Sie haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber nach einem freien Platz in einem Integrationskurs fragen und einen entsprechenden Antrag beim BAMF stellen. Weitere Informationen finden Sie auf handbookgermany.de.
  • Sie erhalten Asylbewerberleistungen und keine Leistungen vom Jobcenter.
  • Sie bekommen kein Eltern- und Kindergeld.
  • Sie sind verpflichtet, an einem bestimmten Ort zu wohnen.
  • Sie dürfen nicht ins Ausland reisen.
  • Sie müssen gegenüber der Ausländerbehörde Angaben über Ihre Identität und Staatsbürgerschaft machen und entsprechende Dokumente vorlegen. Das gilt generell für alle Menschen aus sogenannten “Drittstaaten” und mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
  • Manche Ausländerbehörden werten Daten von Ihrem Smartphone oder Ihrem Computer aus, wenn das für die Feststellung Ihrer Identität notwendig ist.

Menschen mit Duldung sind verpflichtet daran mitzuwirken, dass Ihre Identität geklärt ist und Ihre Abschiebung möglich ist. Das nennt man "Mitwirkungspflicht". So kann es zum Beispiel sein, dass Sie von den Behörden verpflichtet werden, einen Pass für Ihr Heimatland zu beantragen. Wenn Sie sich nicht um einen Pass bemühen, kann Ihnen die Ausländerbehörde eine Duldung nach §60b AufenthG geben. Das ist eine Form der Duldung, die viele negative Auswirkungen für Sie hat. Sie darf Ihnen aber erst bei Ihrem Termin zur Verlängerung Ihrer Duldung ausgestellt werden - jedoch nur, wenn Sie vorher über Ihre Mitwirkungspflicht aufgeklärt wurden. In unserem Kapitel "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" erfahren Sie mehr dazu. Außerdem können Ihre Asylbewerberleistungen gekürzt werden. Und Sie können sich sogar strafbar machen. Welche Bleibeperspektiven es mit einer Duldung gibt, erfahren Sie bei handbookgermany.de.

Beachten Sie: Wenn die Ausländerbehörde Ihre Mitwirkung verlangt, kann es von Vorteil sein, sich von einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei beraten zu lassen.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie auf der Seite “Local Search” oder mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein. Außerdem können Sie die Angebote von MBE und JMD  nutzen. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Darüber hinaus kann ein Flüchtlingsrat Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de.

Wie lange gilt meine Duldung?

Eine Duldung gilt in der Regel nur für kurze Zeit. Häufig gelten Duldungen für einen, drei oder sechs Monate und müssen dann verlängert werden. Das bestimmt jedoch die Ausländerbehörde und ist abhängig vom Einzelfall. Wenn Ihre Abschiebung weiterhin nicht möglich ist, wird diese verlängert. Eine Duldung kann so über viele Jahre immer wieder verlängert werden.

Bitte beachten Sie: Das in der Duldung genannte Datum ist keine Garantie, dass Sie bis dahin nicht abgeschoben werden. In vielen Duldungen steht ein Hinweis, dass die Duldung ihre Gültigkeit verliert, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Wichtig: Sie müssen sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihrer Duldungsbescheinigung kümmern. Unabhängig davon gilt auch: Sollte sich die Ausländerbehörde weigern, Ihnen überhaupt ein Papier bzw. eine Duldungsbescheinigung zu geben, können Sie sich von einer Beratungsstelle oder einer*einem Anwät*in beraten lassen.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie auf der Seite “Local Search” oder mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein. Außerdem können Sie die Angebote von MBE und JMD nutzen. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Darüber hinaus kann ein Flüchtlingsrat Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de.

Kann ich trotz einer Duldung abgeschoben werden?

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie können jederzeit abgeschoben werden.

Wo und wie kann ich eine Duldung beantragen?

Eine Duldung beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren und alle Unterlagen mitbringen, die Sie für Ihren Antrag benötigen.

Wenn Ihre Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, bekommen Sie in der Regel automatisch eine Duldung. Das heißt, dass Sie sie nicht extra beantragen müssen. Die Ausländerbehörde sollte deshalb immer über alle relevanten Ereignisse informiert werden. Beratungsstellen oder Anwaltskanzleien können Informationen und Unterstützung liefern.

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de.

Kann ich mit Duldung heiraten?

Eine Duldung ist an sich kein Hindernis für eine Heirat. Um bei einem deutschen Standesamt heiraten zu können, benötigen Sie allerdings eine Reihe von Dokumenten, unter anderem auch gültige Papiere und eine Ledigkeitsbescheinigung. Alle gültigen Papiere müssen Sie sowohl beim Standesamt als auch bei der Ausländerbehörde vorlegen. Wenn Ihnen Ihr Herkunftsland keine gültigen Papiere ausstellt, können Sie sich beraten lassen.

Mehr zum Thema Heirat finden Sie auf handbookgermany.de.

Kann ich mit Duldung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Viele Menschen leben jahrelang von Duldung zu Duldung in Deutschland. Es gibt aber auch Möglichkeiten für Geduldete, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Mehr dazu erfahren Sie auf handbookgermany.de.

Wo finde ich Beratung & Unterstützung?

Wenn Sie eine Duldung haben, ist es zu empfehlen, sich von einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei beraten zu lassen. Jeder Fall ist einzigartig.

 Beratungsstellen in Ihrer Nähe können Sie auf der Seite “Local Search” oder mit dem BAMF-Navi suchen. Geben Sie dafür die Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes ein. Außerdem können Sie die Angebote von MBE und JMD  nutzen. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Darüber hinaus kann ein Flüchtlingsrat Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de.

Wichtig

Wenn Sie keinen Pass haben und Ihnen vorgeworfen wird, sich nicht um einen neuen Pass zu bemühen, kann Ihnen eine Duldung nach §60b AufenthG erteilt werden. Das ist eine sogenannte „Duldung mit ungeklärter Identität“ oder „Duldung light“. Diese bringt viele Nachteile für Sie. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Duldung für Menschen mit ungeklärter Identität".