Asyl und Aufenthalt für queere Menschen

Portrait of a person tucking their hair behind their ear and smiling
Оновити 17.09.2025

Welche Rechte habe ich als geflüchteter LGBTQIA*?

Die ersten Wochen und Monate in Deutschland sind für alle Menschen herausfordernd. Geflüchtete Menschen aus den LGBTQIA*-Communities haben aber oft mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben.

Was muss ich wissen?

Bekomme ich als LGBTQIA* Asyl?

Wenn Sie in Ihrem Heimatland wegen Ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität verfolgt werden und Ihr Leben in Gefahr ist oder Sie eine Gefängnisstrafe oder unmenschliche Behandlung fürchten müssen, können Sie einen Schutzstatus als “Asylberechtigte*r” oder “anerkannter Flüchtling” bekommen. Die Verfolgung muss aber sehr schwerwiegend sein. Beschimpfungen und ähnliches reichen nicht aus. Sie müssen bei Ihrer Anhörung im BAMF also belegen, dass Sie z. B. lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, non-binär oder intersexuell sind und dass Sie in Ihrem Heimatland konkret gefährdet sind. Das BAMF wird die Situation von queeren Menschen in Ihrem Land bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Ihre Chancen auf eine Anerkennung als  “Asylberechtigte*r” oder “anerkannter Flüchtling” hängen also von der generellen Situation in Ihrem Heimatland für LGBTQIA* und Ihrer konkreten persönlichen Verfolgungsgeschichte ab. 

Lassen Sie sich vorab von einem*einer Anwält*in oder einer Beratungsstelle, die auf LGBTQIA* spezialisiert sind, beraten. Erste Anlaufstellen finden Sie auf der Website von queer-refugees.de. Es ist wichtig, dass Sie gut auf die Anhörung im Asylverfahren vorbereitet sind und Ihre Rechte kennen. Erfahren Sie mehr über das Thema Anhörung auf der Themenseite Asylverfahren".

Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter*innen des BAMF dürfen während der Anhörung sehr persönliche Fragen zu Ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität und Ihrem Sexleben fragen. Sie dürfen aber wählen, welches Geschlecht die Person hat, die Sie befragt. Außerdem gibt es besonders geschulte Mitarbeiter*innen für die Anhörung von queeren Menschen. Informieren Sie das BAMF bereits mit Ihrem Asylantrag über Ihre Wünsche. 

Wichtig: Der Europäische Gerichtshof (2013) und das Bundesverfassungsgericht (2020) haben entschieden, dass das sogenannte “Diskretionsgebot” nicht mehr angewendet werden darf. Behörden dürfen nicht erwarten, dass Asylbewerber*innen ihre queere Identität in ihrem Herkunftsland geheim halten, um ein sicheres Leben zu führen. Seit Oktober 2022 soll das BAMF bei der Beurteilung der Gefahrenlage für queere Asylbewerber*innen von einer offenen Auslebung der queeren Sexualität und Identität ausgehen.

Wo bekomme ich während meines Asylverfahrens Unterstützung?

Sie können sich jederzeit an eine Beratungsstelle für LGBTQIA* wenden. Auf der Website von queer-refugees.de finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Wenn Sie psychologische Unterstützung brauchen, können Sie eine E-Mail an VLSP schreiben. Auf ihrer Website sind Berater*innen und Therapeut*innen anonym nach Städten aufgelistet.

Wenn Sie Probleme mit Ihren Mitbewohner*innen oder den Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft haben, scheuen Sie sich nicht, die Sozialarbeiter*innen in der Unterkunft oder die Heimleitung anzusprechen und um Hilfe zu bitten. Sie haben das Recht darauf in Ihrer Unterkunft angstfrei zu leben. Wenn Ihnen die Sozialarbeiter*innen oder die Heimleitung nicht helfen oder Teil des Problems sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Auf der Website von queer-refugees.de finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe. In Berlin gibt es für die queere Community die Beratungsstellen Gladt e.V. und TBB. In einigen großen Städten gibt es eigene Flüchtlingsunterkünfte für LGBTQIA*. Ob es eine solche Unterkunft in Ihrer Nähe gibt, kann Ihnen eine Beratungsstelle sagen.

Ich werde in meiner Kommune diskriminiert - kann ich trotz Wohnsitzauflage umziehen?

Wenn Sie dazu verpflichtet sind, in einem bestimmten Ort zu wohnen, jedoch dort diskriminiert werden, kann das als “Härtefall” ein Grund für einen Umzug sein. Sie können dann versuchen, einen “Umverteilungsantrag” bei der Ausländerbehörde zu stellen. Der Umzug mit einer Auflage, die sagt, wo Sie wohnen müssen, ist jedoch schwer und hängt auch von Ihrem Aufenthaltsstatus sowie der Zustimmung der Ausländerbehörde ab.

Die für Sie zuständigen Ausländerbehörden finden Sie auf bamf.de. Nennen Sie in diesem Umverteilungsantrag konkret und ausführlich die Gründe, die es Ihnen unmöglich machen, in der Ihnen zugewiesenen Kommune wohnen zu bleiben. Häufig werden Umverteilungsanträge abgelehnt. Lassen Sie sich dazu am besten von einer Beratungsstelle für LGBTQIA* helfen. 

Auf der Website von queer-refugees.de finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem können Sie die Angebote von MBE und JMD nutzen. Sie können auch auf proasyl.de nach einer Beratungsstelle in Ihrem Bundesland suchen. Darüber hinaus kann ein Flüchtlingsrat Ihnen Unterstützung bieten. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de.

Wichtig

Wenn Sie diskriminiert oder angefeindet werden, können Sie sich Unterstützung holen. Das Gesetz in Deutschland steht auf Ihrer Seite und soll Sie gegen Diskriminierung, Anfeindungen und Gewalt schützen. Sie können sich an die Antidiskriminierungsstelle oder eine Beratungsstelle für LGBTQIA*-Communities wenden, wenn Sie Hilfe brauchen. Beratungsstellen finden Sie unter queer-refugees.de. Mehr über Ihre Rechte erfahren Sie auch bei handbookgermany.de.